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14 L 964/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-06-25, 14 L 964/24
14 L 964/24Verwaltungsgericht25.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 14 L 964/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0625.14L964.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: GG Art 8, VersG NRW § 13
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten vorab telefonisch bekanntzugeben.
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