Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-06-25, 14 L 964/24

14 L 964/24Verwaltungsgericht25.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 964/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-25

Aktenzeichen: 14 L 964/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0625.14L964.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: GG Art 8, VersG NRW § 13

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der am 00. Juni 0000 erhobenen Klage (14 K 2892/24) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 00. Juni 0000 wird hinsichtlich der durch den Bescheid vorgeschriebenen Ordnerzahl wiederhergestellt mit der Maßgabe, dass die Anzahl der einzusetzenden Ordner im Verhältnis 1:50 zur Anzahl der Teilnehmenden stehen muss.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

  2. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten vorab telefonisch bekanntzugeben.

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