Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-06-14, 15 L 881/24

15 L 881/24Verwaltungsgericht14.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 15 L 881/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-14

Aktenzeichen: 15 L 881/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0614.15L881.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: VwGO § 123 Abs. 1; GO NRW § 47 Abs. 1, Abs. 2; GO NRW § 48 Abs. 1 S. 5

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen jeweils 1/3 der Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

3. Der Tenor soll den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten telefonisch bekannt gegeben werden.

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