Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-06-10, 15 L 808/24

15 L 808/24Verwaltungsgericht10.06.2024

Regest

"§ 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt keinen Anspruch auf Öffnung einer aus sachlichen Gründen geschlossenen öffentlichen Einrichtung der Gemeinde."

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 15 L 808/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-10

Aktenzeichen: 15 L 808/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0610.15L808.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: VwGO § 123; GO NRW § 8 Abs. 2

Leitsätze

"§ 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt keinen Anspruch auf Öffnung einer aus sachlichen Gründen geschlossenen öffentlichen Einrichtung der Gemeinde."

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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