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15 L 808/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-06-10, 15 L 808/24
15 L 808/24Verwaltungsgericht10.06.2024
"§ 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt keinen Anspruch auf Öffnung einer aus sachlichen Gründen geschlossenen öffentlichen Einrichtung der Gemeinde."
Entscheidungsdatum: 2024-06-10
Aktenzeichen: 15 L 808/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0610.15L808.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: VwGO § 123; GO NRW § 8 Abs. 2
"§ 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt keinen Anspruch auf Öffnung einer aus sachlichen Gründen geschlossenen öffentlichen Einrichtung der Gemeinde."
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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