Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-05-28, 12 K 2145/24

12 K 2145/24Verwaltungsgericht28.05.2024

Regest

Zur Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen bei Versäumung der Frist des § 5 Abs. 1 Satz 2 RentEPPG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 K 2145/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 12 K 2145/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0528.12K2145.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: VwGO § 166; ZPO § 114, § 115; RentEPPG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1; VwVfG § 32

Leitsätze

Zur Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen bei Versäumung der Frist des § 5 Abs. 1 Satz 2 RentEPPG.

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. aus XYZ wird abgelehnt.
    1. Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

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