Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-05-03, 4 Nc 21/23

4 Nc 21/23Verwaltungsgericht03.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 Nc 21/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-03

Aktenzeichen: 4 Nc 21/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0503.4NC21.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird

abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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