Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-04-15, 2 L 495/24

2 L 495/24Verwaltungsgericht15.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2 L 495/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-15

Aktenzeichen: 2 L 495/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0415.2L495.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 27.000,00 Euro festgesetzt.

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