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19 L 43/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-03-13, 19 L 43/24
19 L 43/24Verwaltungsgericht13.03.2024
Die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeiten dient der Sicherstellung der Ziele des Glück-spielstaatsvertrages 2021 und ist notwendige Voraussetzung für die Zuverlässigkeit von Spielhallenbetreibern.
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 19 L 43/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0313.19L43.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW; § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AG GlüStV NRW; § 17 Satz 1 AG GlüStV NRW
Die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeiten dient der Sicherstellung der Ziele des Glück-spielstaatsvertrages 2021 und ist notwendige Voraussetzung für die Zuverlässigkeit von Spielhallenbetreibern.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens
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