Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-03-13, 19 L 43/24

19 L 43/24Verwaltungsgericht13.03.2024

Regest

Die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeiten dient der Sicherstellung der Ziele des Glück-spielstaatsvertrages 2021 und ist notwendige Voraussetzung für die Zuverlässigkeit von Spielhallenbetreibern.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 43/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-13

Aktenzeichen: 19 L 43/24

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0313.19L43.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW; § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AG GlüStV NRW; § 17 Satz 1 AG GlüStV NRW

Leitsätze

Die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeiten dient der Sicherstellung der Ziele des Glück-spielstaatsvertrages 2021 und ist notwendige Voraussetzung für die Zuverlässigkeit von Spielhallenbetreibern.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens

  1. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.