Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-03-12, 19 K 4724/21

19 K 4724/21Verwaltungsgericht12.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 4724/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 19 K 4724/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0312.19K4724.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GewO §§ 69 Abs. 1 i. V. m. 67

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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