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3 K 1823/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-02-09, 3 K 1823/18
3 K 1823/18Verwaltungsgericht09.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 3 K 1823/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0209.3K1823.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: LBeamtVG NRW § 43, BeamtVG § 37 Abs. 2
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des M. G. C1. V. W1. O. -X. vom 20. November 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 2018 verpflichtet, dem Kläger ein erhöhtes Unfallruhegehalt zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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