Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-02-06, 14 K 88/20

14 K 88/20Verwaltungsgericht06.02.2024

Regest

Bestätigung des Beschlusses der Kammer vom 9. Januar 2020 - 14 L 23/20, bereits in NRWE und Juris veröffentlicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 88/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-06

Aktenzeichen: 14 K 88/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0206.14K88.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: KunstUrhG § 23; GG Art 8; VersG § 15

Leitsätze

Bestätigung des Beschlusses der Kammer vom 9. Januar 2020 - 14 L 23/20, bereits in NRWE und Juris veröffentlicht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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