Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-02-06, 14 K 4280/20

14 K 4280/20Verwaltungsgericht06.02.2024

Regest

Bestätigung Kammerbeschluss vom 8. Januar 2020 - 14 L 1537/20 -

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 4280/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-06

Aktenzeichen: 14 K 4280/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0206.14K4280.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: StVO § 46; StVO § 23 Abs 4; GG Art 4; GG Art 2; GG Art 14

Leitsätze

Bestätigung Kammerbeschluss vom 8. Januar 2020 - 14 L 1537/20 -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.