Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-01-12, 5 L 1852/23

5 L 1852/23Verwaltungsgericht12.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 L 1852/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-12

Aktenzeichen: 5 L 1852/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0112.5L1852.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauGB § 34 Abs. 1

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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