Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-18, 19 L 1803/23

19 L 1803/23Verwaltungsgericht18.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1803/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-18

Aktenzeichen: 19 L 1803/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1218.19L1803.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 15 Abs. 2 GastG

Tenor

  1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 4. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2023 wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 4847/23 wird im Hinblick auf die Androhung unmittelbaren Zwangs in Ziffer 5. der genannten Ordnungsverfügung angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, die Antragsgegnerin zu 1/3.

  1. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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