Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-11, 6 K 4194/20

6 K 4194/20Verwaltungsgericht11.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 4194/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-11

Aktenzeichen: 6 K 4194/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1211.6K4194.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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