Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-11, 2a L 1953/23.A

2a L 1953/23.AVerwaltungsgericht11.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2a L 1953/23.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-11

Aktenzeichen: 2a L 1953/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1211.2A.L1953.23A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2a. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Überstellung des Antragstellers nach Bulgarien vorläufig nicht erfolgen darf.
    1. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

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