Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-11-13, 5a K 484/23.A

5a K 484/23.AVerwaltungsgericht13.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5a K 484/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-13

Aktenzeichen: 5a K 484/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1113.5A.K484.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5a. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Februar 2023 wird zu Nr. 1 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes als unzulässig abgelehnt wurde.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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