Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-11-08, 1a K 275/23.A

1a K 275/23.AVerwaltungsgericht08.11.2023

Regest

Zur Statthaftigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage gegen einen ablehnenden Asylbescheid wegen (möglicher) Verletzung von Verfahrensgarantien (hier verneint).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1a K 275/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-08

Aktenzeichen: 1a K 275/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1108.1A.K275.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1a. Kammer

Normen: VwGO § 113 Abs 1 S 1

Leitsätze

Zur Statthaftigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage gegen einen ablehnenden Asylbescheid wegen (möglicher) Verletzung von Verfahrensgarantien (hier verneint).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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