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5 K 1967/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-10-12, 5 K 1967/20
5 K 1967/20Verwaltungsgericht12.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-12
Aktenzeichen: 5 K 1967/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1012.5K1967.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 19. Mai 2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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