Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-28, 5 L 1284/23

5 L 1284/23Verwaltungsgericht28.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 L 1284/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 5 L 1284/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0928.5L1284.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauGB § 34; BauGB § 35

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Antragstellerin.2. Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt.

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