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2a K 2857/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-28, 2a K 2857/20.A
2a K 2857/20.AVerwaltungsgericht28.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 2a K 2857/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0928.2A.K2857.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Kammer
Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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