Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-05, 19 K 2718/21

19 K 2718/21Verwaltungsgericht05.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 2718/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-09-05

Aktenzeichen: 19 K 2718/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0905.19K2718.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: VwVfG NRW § 35, § 39

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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