Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-09-05, 19 K 1216/23

19 K 1216/23Verwaltungsgericht05.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 1216/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-05

Aktenzeichen: 19 K 1216/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0905.19K1216.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: VwVfG NRW § 51; VwVfg NRW § 48

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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