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6 K 1112/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-08-25, 6 K 1112/22
6 K 1112/22Verwaltungsgericht25.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-25
Aktenzeichen: 6 K 1112/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0825.6K1112.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 34; BauNVO § 23
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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