Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-08-25, 6 K 1112/22

6 K 1112/22Verwaltungsgericht25.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 1112/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-25

Aktenzeichen: 6 K 1112/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0825.6K1112.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 34; BauNVO § 23

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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