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6a K 1193/22.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-08-22, 6a K 1193/22.A
6a K 1193/22.AVerwaltungsgericht22.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-22
Aktenzeichen: 6a K 1193/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0822.6A.K1193.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6a. Kammer
Normen: AsylG § 3; AsylG § 4; AufenthtG § 60 Abs. 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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