Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-30, 4 L 866/23

4 L 866/23Verwaltungsgericht30.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 866/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-30

Aktenzeichen: 4 L 866/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0630.4L866.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: SchulG § 9 Abs. 3

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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