Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-20, 4 L 215/23

4 L 215/23Verwaltungsgericht20.06.2023

Regest

Zuweisung zum auswärtigen Studienstandort voraussichtlich rechtmäßig

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 215/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 4 L 215/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0620.4L215.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Zuweisung zum auswärtigen Studienstandort voraussichtlich rechtmäßig

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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