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4 L 215/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-20, 4 L 215/23
4 L 215/23Verwaltungsgericht20.06.2023
Zuweisung zum auswärtigen Studienstandort voraussichtlich rechtmäßig
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: 4 L 215/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0620.4L215.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Zuweisung zum auswärtigen Studienstandort voraussichtlich rechtmäßig
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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