Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-05-22, 2a K 2261/20.A

2a K 2261/20.AVerwaltungsgericht22.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2a K 2261/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-22

Aktenzeichen: 2a K 2261/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0522.2A.K2261.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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