Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-05-11, 8 K 1598/22

8 K 1598/22Verwaltungsgericht11.05.2023

Regest

Die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Status eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers kann im Einzelfall auf dem bewusst hergestellten Ungleichgewicht zwischen den durch die Erwerbstätigkeit erzielten Einnahmen einerseits und den in Anspruch genommenen Sozialleistungen andererseits beruhen (hier: Rechtsmissbrauch verneint; anders in Urteil der Kammer vom 11. Mai 2023 - 8 K 4095/22 - dort: Rechtsmissbrauch bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 8 K 1598/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-11

Aktenzeichen: 8 K 1598/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0511.8K1598.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: FreizügG/EU § 2; FreizügG/EU § 3; FreizügG/EU § 4; FreizügG/EU § 5 Abs. 4

Leitsätze

Die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Status eines freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmers kann im Einzelfall auf dem bewusst hergestellten Ungleichgewicht zwischen den durch die Erwerbstätigkeit erzielten Einnahmen einerseits und den in Anspruch genommenen Sozialleistungen andererseits beruhen (hier: Rechtsmissbrauch verneint; anders in Urteil der Kammer vom 11. Mai 2023 - 8 K 4095/22 - dort: Rechtsmissbrauch bejaht).

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Die fünf Bescheide der Beklagten vom 25. März 2022 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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