Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-28, 19 K 3282/21

19 K 3282/21Verwaltungsgericht28.04.2023

Regest

Zur Unzuverlässigkeit eines Kioskbetreibers aufgrund von hartnäckigen Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 3282/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-28

Aktenzeichen: 19 K 3282/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0428.19K3282.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GewO § 35 Abs. 1

Leitsätze

Zur Unzuverlässigkeit eines Kioskbetreibers aufgrund von hartnäckigen Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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