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19 L 104/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-25, 19 L 104/23
19 L 104/23Verwaltungsgericht25.04.2023
Ein öffentliches Bedürfnis für eine Sperrzeitverlängerung kann sich sowohl durch die Wahrung der Schutzgüter des § 5 Abs. 1 GastG als auch aus dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben.
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 19 L 104/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0425.19L104.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GastG § 18
Ein öffentliches Bedürfnis für eine Sperrzeitverlängerung kann sich sowohl durch die Wahrung der Schutzgüter des § 5 Abs. 1 GastG als auch aus dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben.
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