Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-25, 12a K 2045/19.A

12a K 2045/19.AVerwaltungsgericht25.04.2023

Regest

Die Gefahr der Verfolgung droht jedem aktiven Mitglied der Zeugen Jehovas, das die regelmäßige Teilnahme an Versammlungen der Gemeinde und die Missionierungstätigkeit (Predigerdienst) als unverzichtbaren Teil seiner religiösen Identität versteht.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12a K 2045/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-25

Aktenzeichen: 12a K 2045/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0425.12A.K2045.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12a. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16a Abs. 1 GG

Leitsätze

Die Gefahr der Verfolgung droht jedem aktiven Mitglied der Zeugen Jehovas, das die regelmäßige Teilnahme an Versammlungen der Gemeinde und die Missionierungstätigkeit (Predigerdienst) als unverzichtbaren Teil seiner religiösen Identität versteht.

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00.00.0000 verpflichtet, die Kläger als Asylberechtigte anzuerkennen und ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages leisten.

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