Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-12, 4 L 386/23

4 L 386/23Verwaltungsgericht12.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 386/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-12

Aktenzeichen: 4 L 386/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0412.4L386.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: SchulG NRW § 54 Abs. 3

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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