Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-05, 6 K 2003/21

6 K 2003/21Verwaltungsgericht05.04.2023

Regest

Erschließung, Erschließungslast, Treu und Glauben, Erschließungspflicht, Planverwirklichung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 2003/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-04-05

Aktenzeichen: 6 K 2003/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0405.6K2003.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BamfB; 123; BamfB; 34

Leitsätze

Erschließung, Erschließungslast, Treu und Glauben, Erschließungspflicht, Planverwirklichung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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