Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-05, 19 L 226/23

19 L 226/23Verwaltungsgericht05.04.2023

Regest

Zur Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers wegen Steuerrückständen und mangelnder Abfragen gegenüber dem Sperrsystem OASIS

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 226/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-05

Aktenzeichen: 19 L 226/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0405.19L226.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 24 Abs. 1 GlüStV 2021, § 8 Abs. 3 GlüStV 2021; § 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW

Leitsätze

Zur Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers wegen Steuerrückständen und mangelnder Abfragen gegenüber dem Sperrsystem OASIS

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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