Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-04, 12c K 4980/19.PVL

12c K 4980/19.PVLVerwaltungsgericht04.04.2023

Regest

Eine Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erbringung von Reinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma ist keine Maßnahme zur (präventiven) Verhütung von sonstigen Gesundheitsschädigungen, die der Mitbestimmungspflicht gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 7 LPVG NRW unterliegt.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12c K 4980/19.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-04

Aktenzeichen: 12c K 4980/19.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0404.12C.K4980.19PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen

Normen: LPVG NRW § 72 Abs. 4 Nr. 7

Leitsätze

Eine Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erbringung von Reinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma ist keine Maßnahme zur (präventiven) Verhütung von sonstigen Gesundheitsschädigungen, die der Mitbestimmungspflicht gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 7 LPVG NRW unterliegt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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