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12c K 4980/19.PVL•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-04, 12c K 4980/19.PVL
12c K 4980/19.PVLVerwaltungsgericht04.04.2023
Eine Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erbringung von Reinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma ist keine Maßnahme zur (präventiven) Verhütung von sonstigen Gesundheitsschädigungen, die der Mitbestimmungspflicht gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 7 LPVG NRW unterliegt.
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 12c K 4980/19.PVL
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0404.12C.K4980.19PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen
Normen: LPVG NRW § 72 Abs. 4 Nr. 7
Eine Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Erbringung von Reinigungsarbeiten durch eine Fremdfirma ist keine Maßnahme zur (präventiven) Verhütung von sonstigen Gesundheitsschädigungen, die der Mitbestimmungspflicht gemäß § 72 Abs. 4 Nr. 7 LPVG NRW unterliegt.
Der Antrag wird abgelehnt.
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