Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-21, 14 K 3788/21

14 K 3788/21Verwaltungsgericht21.03.2023

Regest

Finanzielle als auch persönliche Härtegesichtspunkte sind im Rahmen des § 74 SGB XII gegenüber dem Träger der Sozialhilfe geltend zu machen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 3788/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-21

Aktenzeichen: 14 K 3788/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0321.14K3788.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 8, 13 BestG NW, § 74 SGB XII, § 24 VO VwVG NW

Leitsätze

Finanzielle als auch persönliche Härtegesichtspunkte sind im Rahmen des § 74 SGB XII gegenüber dem Träger der Sozialhilfe geltend zu machen

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen

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