Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-16, 5 K 4375/21

5 K 4375/21Verwaltungsgericht16.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 K 4375/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-16

Aktenzeichen: 5 K 4375/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0316.5K4375.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauO NRW § 6; BauGB § 31 Abs 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.

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