Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-15, 19 K 2563/22

19 K 2563/22Verwaltungsgericht15.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 2563/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-15

Aktenzeichen: 19 K 2563/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0315.19K2563.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: VwVfG NRW § 49; GewO § 33c Abs. 3

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens*.*

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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