Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-08, 2 L 181/23

2 L 181/23Verwaltungsgericht08.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 2 L 181/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 2 L 181/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0308.2L181.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsteller.

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