Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-06, 6 K 1849/20

6 K 1849/20Verwaltungsgericht06.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 1849/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-06

Aktenzeichen: 6 K 1849/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0306.6K1849.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: VwVG NRW § 59, VwVG NRW § 77,; VO VwVG NRW § 20 Abs. 2 Nr. 7; VwVfG § 28, VwVfG § 46

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.