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2 K 2866/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-02, 2 K 2866/22
2 K 2866/22Verwaltungsgericht02.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-02
Aktenzeichen: 2 K 2866/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0302.2K2866.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: IfSG § 20a
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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