Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-01, 11 K 5805/18

11 K 5805/18Verwaltungsgericht01.03.2023

Regest

Zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Wohls des Kindes bei der Abschiebungsandrohung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 K 5805/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-01

Aktenzeichen: 11 K 5805/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0301.11K5805.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: RFRL Art 5; GRC Art 7, AufenthG § 59, EMRK Art. 8

Leitsätze

Zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Wohls des Kindes bei der Abschiebungsandrohung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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