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11 K 5805/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-03-01, 11 K 5805/18
11 K 5805/18Verwaltungsgericht01.03.2023
Zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Wohls des Kindes bei der Abschiebungsandrohung.
Entscheidungsdatum: 2023-03-01
Aktenzeichen: 11 K 5805/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0301.11K5805.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: RFRL Art 5; GRC Art 7, AufenthG § 59, EMRK Art. 8
Zur Berücksichtigung familiärer Bindungen und des Wohls des Kindes bei der Abschiebungsandrohung.
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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