Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-02-23, 5 K 3622/22

5 K 3622/22Verwaltungsgericht23.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 K 3622/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-23

Aktenzeichen: 5 K 3622/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0223.5K3622.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauO NRW 2018 § 74 Abs. 1, § 77 Abs. 1 Satz 1; VwVfG NRW § 44 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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