Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-02-06, 11 L 134/23

11 L 134/23Verwaltungsgericht06.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 L 134/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-06

Aktenzeichen: 11 L 134/23

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0206.11L134.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: AufenthG § 104c

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt.

  2. Der Beschlussausspruch soll den Beteiligten vorab elektronisch bekanntgegeben werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.