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12 L 1594/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-02-03, 12 L 1594/22
12 L 1594/22Verwaltungsgericht03.02.2023
1. Die isolierte Überprüfung der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung im Rahmen eines Zurruhesetzungs- oder Reaktivierungsverfahrens ist nicht gemäß § 44a S. 1 VwGO ausgeschlossen, weil ein solcher Ausschluss für die Beamten erhebliche und irreversible Nachteile mit sich zu bringen vermag.2. In Untersuchungsanordnungen, die den Beamten zu einer (kompletten) körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation verpflichten, muss der Dienstherr dem Arzt Art und Umfang der Untersuchung näher eingrenzend vorgeben. Die Anforderungen dürfen allerdings nicht so hoch sein, dass der Dienstherr sie praktisch nicht mehr erfüllen kann.
Entscheidungsdatum: 2023-02-03
Aktenzeichen: 12 L 1594/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0203.12L1594.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: VwGO §123 Abs 1 BeamtStG § 29 Abs 5 S. 1
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