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12c K 1947/19.PVL•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-09, 12c K 1947/19.PVL
12c K 1947/19.PVLVerwaltungsgericht09.01.2023
Das Feststellungsinteresse an der Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entfällt, wenn die Rechtslage personalvertretungsrechtlich nicht mehr gestaltet werden kann. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn die streitbefange Umsetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil die ursprünglich besetzte Planstelle weggefallen ist oder weil der/die betroffene Beschäftigte die Dienststelle zwischenzeitlich aus anderen Gründen verlassen hat.
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 12c K 1947/19.PVL
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0109.12C.K1947.19PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Das Feststellungsinteresse an der Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entfällt, wenn die Rechtslage personalvertretungsrechtlich nicht mehr gestaltet werden kann. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn die streitbefange Umsetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil die ursprünglich besetzte Planstelle weggefallen ist oder weil der/die betroffene Beschäftigte die Dienststelle zwischenzeitlich aus anderen Gründen verlassen hat.
Der Antrag wird abgelehnt.
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