Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-09, 12c K 1947/19.PVL

12c K 1947/19.PVLVerwaltungsgericht09.01.2023

Regest

Das Feststellungsinteresse an der Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entfällt, wenn die Rechtslage personalvertretungsrechtlich nicht mehr gestaltet werden kann. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn die streitbefange Umsetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil die ursprünglich besetzte Planstelle weggefallen ist oder weil der/die betroffene Beschäftigte die Dienststelle zwischenzeitlich aus anderen Gründen verlassen hat.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12c K 1947/19.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-09

Aktenzeichen: 12c K 1947/19.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0109.12C.K1947.19PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Das Feststellungsinteresse an der Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entfällt, wenn die Rechtslage personalvertretungsrechtlich nicht mehr gestaltet werden kann. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn die streitbefange Umsetzung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weil die ursprünglich besetzte Planstelle weggefallen ist oder weil der/die betroffene Beschäftigte die Dienststelle zwischenzeitlich aus anderen Gründen verlassen hat.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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