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12c K 4578/20.PVL•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-02, 12c K 4578/20.PVL
12c K 4578/20.PVLVerwaltungsgericht02.01.2023
Der Mitbestimmungstatbestand "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle" greift nur bei solchen Maßnahmen ein, die unmittelbar die Kriterien der Vergütungsbemessung in genereller Form regeln. Tatsächliche Vorgänge, die im Rahmen der Anwendung der einschlägigen Tarifnormen zur Eingruppierung erfolgen, werden nicht selbst zum Kriterium der Vergütungsbemessung, sondern dienen der Feststellung tariflich bestimmter Kriterien
Entscheidungsdatum: 2023-01-02
Aktenzeichen: 12c K 4578/20.PVL
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0102.12C.K4578.20PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12c Kammer
Normen: PersVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 5
Der Mitbestimmungstatbestand "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle" greift nur bei solchen Maßnahmen ein, die unmittelbar die Kriterien der Vergütungsbemessung in genereller Form regeln. Tatsächliche Vorgänge, die im Rahmen der Anwendung der einschlägigen Tarifnormen zur Eingruppierung erfolgen, werden nicht selbst zum Kriterium der Vergütungsbemessung, sondern dienen der Feststellung tariflich bestimmter Kriterien
Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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