Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-11-23, 6 K 4744/19

6 K 4744/19Verwaltungsgericht23.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 4744/19 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2022-11-23

Aktenzeichen: 6 K 4744/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:1123.6K4744.19.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BNatschG § 47 BNatSchG § 51 § 45 BNatSchG § 46 BNatSchG § 7 BArtensschVO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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