Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-10-19, 1 L 1301/22

1 L 1301/22Verwaltungsgericht19.10.2022

Regest

Der Verdacht auf den Besitz kinder- bzw. jugendpornographischen Materials eines Lehrers rechtfertigt grundsätzlich das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 L 1301/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-19

Aktenzeichen: 1 L 1301/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:1019.1L1301.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BeamtStG § 39 Satz 1; VwVfG NRW § 46; VwVfG NRW § 28; StPO § 153a Abs 1

Leitsätze

Der Verdacht auf den Besitz kinder- bzw. jugendpornographischen Materials eines Lehrers rechtfertigt grundsätzlich das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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