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7 L 725/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-21, 7 L 725/22
7 L 725/22Verwaltungsgericht21.09.2022
Ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften im Sinne des § 7 Abs. 5 S. 1 Pflegeberufegesetz ist nicht mehr gegeben, wenn eine Quote von zwei Vollzeitäquivalentstellen einer Pflegefachkraft zu einer bzw. einem Auszubildenden unterschritten wird.
Entscheidungsdatum: 2022-09-21
Aktenzeichen: 7 L 725/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0921.7L725.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 7 Abs. 5 S. 1 PflBG
Ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften im Sinne des § 7 Abs. 5 S. 1 Pflegeberufegesetz ist nicht mehr gegeben, wenn eine Quote von zwei Vollzeitäquivalentstellen einer Pflegefachkraft zu einer bzw. einem Auszubildenden unterschritten wird.
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